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Medizinische Hilfe

Ich habe meine Status "S"-Karte:

 

Ukrainische Staatsbürger, die in der Schweiz Schutz suchen, haben Anspruch auf eine kostenlose Krankenversicherung. Die Krankenversicherungskarte kann ab Erteilung des Status „S“ bezogen werden.

 

Ich habe mich registriert und meinen Status "S" beantragt und warte auf meine Karte:

Sie können einen Termin in einem Krankenhaus oder bei einem Arzt vereinbaren. In Ihrem Fall ist es zwingend erforderlich, Ihren Personalausweis oder Reisepass und Dokumente einer Einwanderungsbehörde vorzulegen, die bestätigen, dass Sie einen Antrag auf Status „S“ gestellt haben.

Ich habe mich noch nicht registriert und benötige dringend medizinische Hilfe:

Bitte wenden Sie sich an die kantonale Ausländerbehörde, um Unterstützung zu beantragen.

Sie können auch den Notdienst eines Krankenhauses in Ihrer Nähe aufsuchen.

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