AID
UKRAINE.CH
Ich bringe mein Haustier mit
Die Schweiz erlaubt ukrainischen Flüchtlingen die Einreise mit ihren Haustieren. Für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen gelten besondere Vorschriften, da sie die Tollwut übertragen können.
Wichtig! Befolgen Sie die Anweisungen, halten Sie sich an die Vorschriften.
In der Schweiz wird die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sehr streng gehandhabt. Um mögliche unangenehme Situationen zu vermeiden, lesen Sie bitte alle Anweisungen und Dokumente sorgfältig durch, um eine Nichteinhaltung der örtlichen Vorschriften und Bestimmungen zu vermeiden. Bitte nehmen Sie alle Anweisungen ernst und befolgen Sie sie genau nach Vorschrift.
die Anweisungen von Veterinärdienst der Eidgenossenschaft herunterladen
Wir haben festgestellt, dass die Anweisung der Behörden der Stadt Zürich sehr hilfreich und präzis ist. Bitte lesen und befolgen Sie sie:
Halten Sie sich an diese Regeln, bis Sie vom Veterinäramt eine andere Auskunft erhalten:
-Führen Sie Ihren Hund immer an einer kurzen Leine, er darf nicht frei laufen.
-Ihr Hund darf keinen Kontakt zu anderen Tieren oder Menschen haben, außer zu Ihnen oder zu Personen, die im selben Haushalt leben.
-Katzen dürfen nicht ins Freie, sie müssen im Haus gehalten werden.
-Informieren Sie uns sofort, wenn Ihr Tier wegläuft oder sich aggressiv verhält.
-Wenn Ihr Tier einen Menschen beißt, teilen Sie dieser Person mit, dass Ihr Hund oder Ihre Katze aus einem Tollwut-Risikoland stammt.
-Jeder, der gebissen wurde, sollte sich sofort in ärztliche Behandlung begeben und auf die Gefahr von Tollwut hinweisen.