AID
UKRAINE.CH
Ihr rechtlicher Status in der Schweiz
Alle ukrainischen Staatsbürger dürfen sich 90 Kalendertage lang legal in der Schweiz aufhalten. Die Schweiz akzeptiert Flüchtlinge, die mit nationalen und internationalen Pässen kommen; sowohl biometrische als auch nicht-biometrische Pässe sind gültig. Bei ihrer Ankunft müssen sich ukrainische Staatsangehörige in einem der Bundesasylzentren (BAZ) registrieren lassen. Danach können sie eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, den Status S, beantragen.
Staatssekretariat für Migranten (SEM)
Dies ist das Büro des nationalen Migrationsdienstes der Schweiz. Es arbeitet auf nationaler Ebene und ist auch für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit ukrainischen Flüchtlingen zuständig.
SEM Wabern (siège)
Quellenweg 6
Wabern
Tél. +41 58 465 11 11
(Open from 10-12 and 14-16).
Liste aller Bundesasylzentren mit 24-Stunden-Hotline
Auf dieser Seite finden Sie die Kontaktdaten der nächstgelegenen Zentren, wo Sie sich anmelden können, um Ihren Status in der Schweiz zu legalisieren.
Établissement vaudois d’accueil des migrants (EVAM) canton of VD.
Кантональное учреждение для беженцев в кантоне ВО
Route de Chavannes 33
1007 Lausanne
021 557 06 00
info@evam.ch
Service de la Population et des Migrations canton VS
Служба народонаселения и миграции кантона VS
Was ist Status “S”?
Nach dem Schweizer Einwanderungsgesetz wird der Status S, ein vorübergehender Aufenthaltsstatus, Personen mit mildernden Umständen gewährt, wie z. B. Flüchtlingen, die in Kriegszeiten ankommen. Am 28. Februar 2022 beschlossen die Schweizer Behörden, diesen Status ukrainischen Flüchtlingen zu gewähren, die in der Schweiz ankommen. Es ist sehr wichtig zu wissen, dass der Status S eine beträchtliche Flexibilität ermöglicht und einige wesentliche Vorteile gegenüber dem normalen Asylverfahren bietet.
Wichtige Informationen über den Status "S" auf Ukrainisch und Russisch, von der Website der Staatssekretariat für Migranten (SEM)
Anmeldung für Status S: schrittweise Anleitung